Fördermittel Stiftung Deutsche Jugend 2025
Für innovative Projekte gemeinnütziger Organisationen – jedoch keine Kommunen – besteht die Möglichkeit, über die Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises, Mittel der Stiftung „Deutsche Jugend“ zu beantragen. Dem Odenwaldkreis stehen laut Stiftungsverfassung, alle 2 Jahre 20 % der jährlichen Fördermittel aus der Stiftung „Deutsche Jugend“ zur Verfügung.
Freundlicherweise wurde die nicht abgerufene Zuwendung aus dem Haushaltsjahr 2023 vom Regierungspräsidium Darmstadt in das Jahr 2025 übertragen, somit steht für das Jahr 2025 ein Betrag in Höhe von 1.901,00 € zur Verfügung.
Anträge können regelhaft alle 2 Jahre (2025, 2027, …) jeweils bis 15. Mai des Jahres gestellt werden. Die eingereichten Anträge werden dem Fachausschuss Förderung der Jugendhilfe zur Prüfung und Befürwortung vorgelegt.
Bei mehreren Antragstellern und/oder befürworteten Projekten wird die Summe entsprechend aufgeteilt.
Die Genehmigung der Anträge erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt. Den Anträgen sind ein Kostenplan sowie eine Projektbeschreibung beizufügen.
Für Rückfragen steht Frau Anthes-Steigerwald, E-Mail h.anthes-steigerwald.zeh@odenwaldkreis.de, zur Verfügung.