Die Gemeinde Reichelsheim informiert über die Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Odenwaldkreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bis zum 12. September 2025. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Ausbreitung der Tierseuche weiterhin einzudämmen.
Darüber hinaus gab es eine Verschiebung der Sperrzonen I (Pufferzone) und II (Infizierte Zone). Die Gemeinde Reichelsheim befindet sich somit zu großen Teilen in der Sperrzone II (Infizierte Zone) und es gelten dadurch strengere Bestimmungen.
Lediglich folgende Ortsteile befinden sich aktuell noch in Sperrzone I:
Eine detaillierte Darstellung der Zoneneinteilung finden Sie auf der interaktiven Karte auf der Homepage des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de
Wichtige Informationen für die Bevölkerung:
Gemäß der Allgemeinverfügung gelten in der Sperrzone II folgende zusätzliche Bestimmungen:
Das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim empfiehlt allen Hundehaltern, auch in der Sperrzone I, ihre Hunde an der Leine zu führen, um die Ausbreitung der ASP weiter einzudämmen.
Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Maßnahmen und um aktive Unterstützung bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.