Der Gemeindevertreter der Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG), Herr Thomas Hartmann, Quellenstraße 5, 64385 Reichelsheim, hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Er ist mit meiner Feststellung vom 01.04.2025 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden. Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlags der CDU-RWG für die Gemeindewahl am 14.03.2021 stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) als Nachrücker in die Gemeindevertretung den Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Roger Flath, Amselweg 6, 64385 Reichelsheim, fest.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Reichelsheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen – vom Tage dieser Bekanntmachung an - Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 69 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.