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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Ab sofort ist es wieder möglich, Dauerkarten für die Badesaison 2025 im Vorverkauf zu erwerben. Es wird beim Erwerb bis einschließlich 30.4.2025 in der Gemeindeverwaltung ein Nachlass in Höhe von 10 % auf die sonst zu entrichtende Gebühr gewährt. Gleichzeitig besteht auch wieder die Möglichkeit, vorhandene Dauerkarten für die Badesaison 2025 verlängern zu lassen. Bei einer Verlängerung wird kein neues Lichtbild benötigt, die Vorlage der zu verlängernden Dauerkarte ist notwendig.

Anträge zur Ausstellung von Dauerkarten sind im Internet (www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download) oder bei der Gemeindekasse, Bismarckstraße 43, Zimmer 1, während der Öffnungszeiten erhältlich und können während des Dauerkartenvorverkaufs mit einem Lichtbild in Zimmer 1 abgegeben werden.

Gebühren für die Dauerkarten:

Erwachsene

75,00 Euro

(= 67,50 Euro)

Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren

1. Kind:

30,00 Euro

(= 27,00 Euro)

2. Kind:

22,00 Euro

(= 19,80 Euro)

Jedes weitere Kind unter 16 Jahren frei.

Schüler ab 16 Jahren, Auszubildende, Studenten, Dienstleistende nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und zur Hilfe zum Lebensunterhalt sowie schwerbehinderte Menschen gegen Vorlage des Ausweises bzw. Nachweises 38,00 Euro (= 34,20 Euro).

Inhaber einer Ehrenamts-Card oder einer Jugendleiter-Card (Juleica) erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises einen weiteren Nachlass von 50 % auf die vorgenannten Gebühren.