Im Schiedsamtsbezirk Reichelsheim (Odenwald) ist das Amt der Schiedsperson (m/w/d) ab Ende September 2025 sowie der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) ab sofort neu zu besetzen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden für 5 Jahre gewählt. Aufgabe der Schiedsperson ist es, bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und auch Strafdelikte (z.B. Beleidigung) zu schlichten.
Wer sich für dieses Amt zur Verfügung stellen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
§ 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz
(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Das Amt kann nicht bekleiden,
| 1. | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; |
| 2. | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; |
| 3. | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist; |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| 5. | wer die rechtsprechende Gewalt als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist. |
(3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer
| 1. | bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird; |
| 2. | nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt; |
| 3. | durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. |
Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter Beifügung eines Lebenslaufs
bis zum 25.4.2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim (Odenwald).