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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 16/2026
Aus der Verwaltung
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Aus der Verwaltung

 

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

– Der Gemeindevorstand –

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reichelsheim

Bereitstellung auf der Internetseite www.reichelsheim.de: 07.04.2026

Zusätzliche Hinweisveröffentlichung im Mitteilungsblatt „Reichelsheim aktuell": 17.04.2026

Lfd. Nr.: 14-2026

Satzung über die Verleihung 

der Verdienstmedaille und Sportmedaille

der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

Aufgrund des § 5 in Verbindung mit § 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeitig gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, 142) wird auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.01.2026 folgende Satzung erlassen:

ERSTER TEIL - EHRENKOMMISSION

§ 1

Ehrenkommission

1.

Über die Verleihung der Verdienst- und Sportmedaille entscheidet die Ehrenkommission der Gemeinde Reichelsheim. Sie besteht aus

 

der Bürgermeisterin als Vorsitzende oder dem Bürgermeister als Vorsitzenden,

 

der oder dem 1. Beigeordneten,

 

der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und

 

aus den Vorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen.

2.

Die Ehrenkommission kann zu jeder Zeit Ehrungen wegen besonderer Leistungen beschließen, welche nicht von der Satzung abgedeckt werden, sodass eine Satzungsänderung oder -erweiterung nicht erforderlich ist.

ZWEITER TEIL - VERDIENSTMEDAILLE

§ 2

Einleitung

Zur öffentlichen Anerkennung langjähriger Verdienste oder besonderer Einzelleistungen, die dem Wohle oder dem Ansehen der Gemeinde Reichelsheim dienen, kann die Verdienstmedaille der Gemeinde Reichelsheim verliehen werden.

§ 3

Verleihungsform, Gestaltung und Gravur

1.

Die Verdienstmedaille wird in einem Etui überreicht und durch eine Urkunde bestätigt. Diese Urkunde enthält den Namen und die Würdigung der Verdienste der ausgezeichneten Person oder Vereinigung sowie den Beschluss zur Verleihung und ist von der oder dem Vorsitzenden der Ehrenkommission unterschrieben.

2.

Die Verdienstmedaille zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Gemeinde mit der Umschrift: „GEMEINDE REICHELSHEIM".

3.

Die Verdienstmedaille der Gemeinde Reichelsheim wird in drei Stufen verliehen, mit folgender erhabener Prägung auf der Rückseite:

Stufe 1

Bronzene Verdienstmedaille

„FÜR 

BESONDERE VERDIENSTE"

Stufe 2

Silberne Verdienstmedaille

„FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE"

Stufe 3

Goldene 

Verdienstmedaille

„FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE VERDIENSTE"

§ 4

Voraussetzungen

1.

Die Bronzene Verdienstmedaille der Gemeinde kann aufgrund folgender Anlässe an Personen und Vereinigungen verliehen werden:

 

a.

Bei einer mindestens 15-jährigen Ausübung eines politischen Mandats in der Gemeinde.

 

b.

Bei besonderen langjährigen ehrenamtlichen Verdiensten um die Demokratie, das Leben und das allgemeine Wohl der Bevölkerung, insbesondere auf den Gebieten der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Wohlfahrtspflege oder im Sport sowie in anderen gemeinnützigen Bereichen.

 

c.

Bei vorbildlicher Hilfeleistung, durch die andere vor Schaden bewahrt oder aus Not und Gefahr gerettet wurden.

 

d.

Bei einer Einzelleistung im Bereich des gemeindlichen Lebens, die beispielhaften Charakter hat.

 

e.

Bei einer 25-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeindebrandinspektor oder Wehrführer in der Freiwilligen Feuerwehr im Gemarkungsgebiet Reichelsheim, ohne dass eine besondere Beratung durch die Ehrenkommission erfolgt ist.

2.

Die Silberne Verdienstmedaille kann aufgrund folgender Anlässe an Personen und Vereinigungen verliehen werden:

 

a.

Bei einer mindestens 20-jährigen Ausübung eines politischen Mandats in der Gemeinde.

 

b.

Bei hervorragenden langjährigen ehrenamtlichen Verdiensten um die Demokratie, das Leben und das allgemeine Wohl der Bevölkerung, insbesondere auf den Gebieten der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Wohlfahrtspflege oder im Sport sowie in anderen gemeinnützigen Bereichen.

 

c.

Die Verleihung der Silbernen Verdienstmedaille ist in der Regel nur möglich, wenn die betreffende Person oder Vereinigung zuvor bereits mit der Bronzenen Verdienstmedaille ausgezeichnet wurde.

3.

Die Goldene Verdienstmedaille kann aufgrund folgender Anlässe an Personen und Vereinigungen verliehen werden:

 

a.

Bei einer mindestens 25-jährigen Ausübung eines politischen Mandats in der Gemeinde und gleichzeitiger langjähriger Bekleidung einer Führungsposition in einem gemeindlichen Gremium.

 

b.

Bei außergewöhnlich langjährigen ehrenamtlichen Verdiensten um die Demokratie, das Leben und das allgemeine Wohl der Bevölkerung, insbesondere auf den Gebieten der Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Wohlfahrtspflege oder im Sport sowie in anderen gemeinnützigen Bereichen.

 

c.

Die Verleihung der Goldenen Verdienstmedaille ist in der Regel nur möglich, wenn die betreffende Person oder Vereinigung zuvor bereits mit der Silbernen Verdienstmedaille ausgezeichnet wurde.

DRITTER TEIL - SPORTMEDAILLE

§ 5

Verleihungsform, Gestaltung und Gravur

1.

Vereine, Sportler und Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende sportliche Leistungen ausgezeichnet haben, können mit einer bronzenen, silbernen oder goldenen Sportmedaille geehrt werden.

2.

Die Sportmedaille hat auf der Vorderseite die gleiche Prägung wie die Verdienstmedaille, hat jedoch auf der Rückseite folgende Gravierung:

„FÜR HERVORRAGENDE

SPORTLICHE LEISTUNGEN"

3.

Die Sportmedaillen werden zusammen mit einer Urkunde in einem Etui überreicht. In der Urkunde sind der Name und die Leistungen beziehungsweise Verdienste der Ausgezeichneten sowie der Name des Vereins eingetragen und diese wird von der oder dem Vorsitzenden der Ehrenkommission unterschrieben.

§ 6

Voraussetzungen

1.

Für Leistungen von Jugendmannschaften und Einzeljugendlichen ab Kreisebene (Meister und Pokalsieger) werden diese mit einer Urkunde und einem Gutschein geehrt.

2.

Die bronzene Sportmedaille wird für folgende Erfolge verliehen:

 

a.

Auf Bezirksebene: an Meister und Pokalsieger

 

b.

Auf Landesebene: an Vizemeister

3.

Die silberne Sportmedaille wird für folgende Erfolge verliehen:

 

a.

Auf Landesebene: an Meister und Pokalsieger

 

b.

Auf Bundesebene: an Vizemeister

4.

Die goldene Sportmedaille wird für folgende Erfolge verliehen:

 

a.

Auf Bundesebene: an Meister und Pokalsieger

 

b.

Auf Europaebene: ab Vizemeister

 

c.

Auf Weltebene: ab Vizemeister

VIERTER TEIL - ALLGEMEINES

§ 7

Übergabe und weitere Regelungen

1.

Die Übergabe der Medaillen und Urkunden an die ausgezeichneten Personen oder Vereinigungen erfolgt in einem würdevollen Rahmen durch die oder den Vorsitzenden der Ehrenkommission oder einen von ihr oder ihm beauftragten Vertreter.

2.

Die Verdienstmedaille sowie die Sportmedaille werden jeweils im letzten Quartal des Jahres im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung oder Bürgerversammlung verliehen. Die zu ehrenden Personen und Vereinigungen erhalten in ihrer jeweiligen Medaillenkategorie nur einmal eine Auszeichnung. Bei weiteren sportlichen Erfolgen werden diese mit einer Urkunde geehrt.

§ 8

Außer-Kraft-Treten

Die Satzung über die Verleihung der Verdienstmedaille und der Sportmedaille der Gemeinde Reichelsheim vom 27.06.1990 tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

§ 9

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/n hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Vorschriften eingehalten wurden.

Reichelsheim, den 21.01.2026

DER GEMEINDEVORSTAND

gez.

Dr. Robert Müller

1. Beigeordneter