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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

7. Änderung des Bebauungsplanes RH 19 „In der Stried“

hier: Bekanntmachung des geänderten Aufstellungsbeschlusses

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2023 wurde die Teilaufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes RH 19 „In der Stried“ sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes RH 19 „In der Stried“ nach § 12 BauGB beschlossen. Die Aufstellung sollte im Regelverfahren nach BauGB durchgeführt werden und somit einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 15.12.2023 bekannt gemacht.

Da im Geltungsbereich keine Vorhaben zugelassen werden, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2024 der Aufstellungsbeschluss dergestalt geändert, dass kein vorhabenbezogener Bebauungsplan mehr aufgestellt werden soll und die Aufstellung nun im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen kann. Die anderen formellen Voraussetzungen für eine Aufstellung nach § 13a BauGB sind alle gegeben (u.a. Festsetzung von weniger als 20.000 m² überbaubarer Grundstücksfläche, keine Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten). Aus formeller Sicht ist zudem eine Teilaufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplanes RH 19.2 „In der Stried“ nicht erforderlich, da die neuen Festsetzungen im Änderungsbereich an die Stelle der alten treten.

Der geänderte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich an der Sudetenstraße im Südosten des Hauptortes Reichelsheim und umfasst die Flurstücke Nrn. 155, 156, 157/1, in der Flur 10, Gmkg. Reichelsheim. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Mit dem Bauleitplanverfahren soll die Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsbetriebes sowohl baulich, als auch im Hinblick auf die zulässigen Verkaufsflächen, ermöglicht werden.

Reichelsheim, den 26.04.2024

GEMEINDE REICHELSHEIM

Stefan Lopinsky

Bürgermeister