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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 18/2024
Ortsgerichte
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Ortsgerichte

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihre im Ortsgerichtsgesetz festgelegten Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Die Ortsgerichte sind hauptsächlich zuständig für:

  • Beglaubigung von Unterschriften, z. B. bei Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen,
  • Herstellung und Beglaubigung der Abschriften z. B. von Urkunden,
  • Schätzung des Verkehrswerts von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Nachlasssicherungen und
  • Erstattung von Sterbefallsanzeigen an das Nachlassgericht.

Für das Gebiet der Gemeinde Reichelsheim sind drei Ortsgerichte eingerichtet:

  • Ortsgericht Reichelsheim I - Kerngemeinde Reichelsheim, Eberbach, Erzbach, Frohnhofen, Gumpen, Klein-Gumpen, Laudenau, Ober-Ostern, Rohrbach und Unter-Ostern
  • Ortsgericht Reichelsheim II - Beerfurth, Bockenrod, Gersprenz
  • Ortsgericht Reichelsheim III - Ober-Kainsbach

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft.

Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsmitglieder werden auf der Grundlage einer Wahl durch die Gemeindevertretung und entsprechendem Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts zu Ehrenbeamten ernannt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen u. a. nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

Für die Amtshandlungen werden grundsätzlich Gebühren auf gesetzlicher Grundlage nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich bei Beendigung des Dienstgeschäfts in bar zu zahlen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.

Mit Ausnahme des Ortsgerichts Reichelsheim I sind keine festen Sprechstunden eingerichtet.

Ortsgericht Reichelsheim I

Sprechzeit grundsätzlich donnerstags 16:00 bis 18:00 Uhr, im Rathaus, Bismarckstraße 43, Zimmer 4. Im Sinne einer effektiven Vorbereitung und zur Verringerung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung gebeten!

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Gerd Hübner

Telefon: 06164 508-0 oder 508-11

E-Mail: ortsgericht@reichelsheim.de

Geschäftsräume und Adresse: Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim

Ortsgericht Reichelsheim II

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Heinz Hirsch

Telefon: 06164 913456

Telefax: 06164 913461

E-Mail: heinz@hirsch.com.de

Geschäftsräume und Adresse: Am Schafacker 22, 64385 Reichelsheim

Ortsgericht Reichelsheim III

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Karl Schmidt

Telefon: 06164 912226 (Anrufbeantworter)

E-Mail: ks-software@t-online.de

Geschäftsräume und Adresse: Talstraße 12, 64385 Reichelsheim