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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Im Rahmen der Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister haben alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, folgende Übermittlungssperren beim Einwohnermeldeamt zu beantragen:

1.

gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der man nicht selbst, aber ein Familienmitglied angehört

2.

gegenüber Adressbuchverlagen

3.

Sperre der Alters- und Ehejubiläen

4.

gegenüber Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen

5.

gegenüber dem Bundesamt für Wehrverwaltung.

Für die Beantragung bzw. bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Meldebehörde, Zimmer 3 der Gemeindeverwaltung, Tel. 06164 508-12. Entsprechende Anträge für die Eintragung von Übermittlungssperren finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.reichelsheim.de, Rathaus & Politik, Digitales Rathaus, Formulare zum Download.

Außerdem können alle Übermittlungssperren auch online beantragt werden. Nutzen Sie hierfür auf der Homepage der Gemeinde Reichelsheim das Digitale Rathaus.

Darüber hinaus können Sie die Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange aus der Auskunft entstehen.