Ab 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Kinderreisepässe, die nunmehr beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.
Die neue Gültigkeitsdauer entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards und dient dem Schutz der Identität der Kinder.
Soll das Reisedokument für ein Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben, kann ein regulärer (elektronischer) Reisepass beantragt werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Änderung seit 01.01.2021 ist folgendes zu beachten:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Sofern für ein Kind ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde, verlieren diese Ausweisdokumente, unabhängig von der Restgültigkeit, ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung des Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, könnte aber im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt eine gute Investition darstellen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Passbehörde, Tel. 06164 508-12.