Die Gemeindeverwaltung Reichelsheim informiert alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen über eine wesentliche bürokratische Erleichterung im hessischen Gaststättenrecht. Mit Wirkung zum 23. Dezember 2025 ist eine Änderung des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) in Kraft getreten, die durch das Inkrafttreten des sogenannten „Ersten Bürokratieabbaugesetzes“ herbeigeführt wurde und den Betrieb zeitlich begrenzter Gastronomieangebote spürbar vereinfacht.
Kern der Neuerung ist der vollständige Wegfall der Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes für nicht-gewinnorientierte Organisationen. Bisher mussten Personen oder Vereine, die aus besonderem Anlass – etwa bei Volksfesten, Sportveranstaltungen oder Märkten – Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauften, dies spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung schriftlich bei der Gemeinde anzeigen.
Diese Änderung zielt primär darauf ab, den Verwaltungsaufwand für ehrenamtlich Tätige zu reduzieren. Durch die Änderung der gesetzlichen Regelung entfällt nicht nur die Meldepflicht bei der Gemeindeverwaltung, sondern auch die damit verbundene Verwaltungsgebühr.
Trotz der entfallenden Meldepflicht weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen weiterhin strikt zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere:
Die Anzeigepflicht für Gewerbetreibende bleibt von dieser Änderung unberührt und muss weiterhin bei Frau Hartmann (gemeinde@reichelsheim.de oder 06164 508-27) gemeldet werden.