Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reichelsheim
Bereitstellung auf der Internetseite www.reichelsheim.de: 21.04.2026
Zusätzliche Hinweisveröffentlichung im Mitteilungsblatt „Reichelsheim aktuell“: 08.05.2026
Lfd. Nr.: 15-2026
Feststellung eines Nachrückers in die Gemeindevertretung gemäß
§ 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 5, Herr Fritz Tritsch hat mit Schreiben vom 13.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 13.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:
Nr. 4 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 7, Herr Florian Orio, Reichelsheim (Odenwald), 1302 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Steffen Wolf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Reichelsheim, 21.04.2026
Der Gemeindewahlleiter der
Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Wahlamt
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim