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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

 

 

 

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

– Der Gemeindewahlleiter –

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Reichelsheim

Bereitstellung auf der Internetseite www.reichelsheim.de: 24.04.2026

Zusätzliche Hinweisveröffentlichung im Mitteilungsblatt „Reichelsheim aktuell“: 08.05.2026

Lfd. Nr.: 17-2026

Feststellung mehrerer Nachrücker in die Gemeindevertretung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes

(KWG) in der aktuellen Fassung

Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 1, Frau Cornelia Reinersch hat zum 23. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:

Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 8, Herr Michael Reinersch, Reichelsheim (Odenwald), 1525 Stimmen.

Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG

lfd. Nr. 3, Frau Sybille Hanke hat zum 23. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mitden meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:

Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG)

lfd. Nr. 20, Herr Michael Grün, Reichelsheim (Odenwald), 1763 Stimmen.

Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG

lfd. Nr. 16, Frau Judith Lannert hat zum 23. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:

Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG)

lfd. Nr. 24, Herr Frank Thomasberger, Reichelsheim (Odenwald), 1702 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter Steffen Wolf, in Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.