Die bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Beerfurth der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG
lfd. Nr. 3, Frau Sybille Hanke hat mit Schreiben vom 23.04.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 23.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Beerfurth der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:
Nr. 6 – Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG
lfd. Nr. 7, Herr Peter Vollrath-Loitsch, Reichelsheim (Odenwald), 221 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Steffen Wolf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Reichelsheim, 08.05.2026
Der Gemeindewahlleiter der
Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Wahlamt
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim