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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Gumpen

Der bei der Wahl des Ortsbeirats Gumpen am 14.3.2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG) Armin Arras hat sein Mandat zum 23.5.2023 unwiderruflich niedergelegt. Aufgrund des Ergebnisses des Wahlvorschlags der CDU-RWG für die Ortsbeiratswahl Gumpen stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Anika Renkel, wohnhaft Lindenfelser Weg 12, als Nachrückerin fest.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Gumpen binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstr. 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Reichelsheim, 2.6.2023

M a r t i n i

Gemeindewahlleiter