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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Mitteilung der Passbehörde

Jeder deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, um seiner Ausweispflicht zu genügen. Beide Dokumente werden bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt.

Die Wartezeiten betragen zurzeit etwa 3 – 6 Wochen. Wir bitten deshalb alle, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen und eine eventuelle Neuausstellung frühzeitig bei der Passbehörde zu beantragen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Mit einer längeren Wartezeit während der Ferien- und Urlaubszeit muss gerechnet werden.

Für die Beantragung kommen Sie bitte persönlich zur Passbehörde und bringen Ihre vorhandenen Ausweispapiere sowie ein Lichtbild in digitaler Form mit. (Nähere Informationen zum digitalen Passfoto erhalten Sie bei allen Fotografen, im Internet unter www.bundesdruckerei.de oder bei unserer Passbehörde, Zimmer 3, Tel. 06164 508-12 oder 508-50.)

Beim Abholen des neuen Passes/Ausweises müssen Sie die ungültigen Dokumente vorlegen, damit diese vernichtet bzw. entwertet werden können. Die anfallenden Gebühren sind bereits bei der Beantragung zu zahlen.