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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufgrund der stetig ansteigenden Zahl an Rücklastschriften und dem damit verbundenen Mehraufwand bitten wir um Beachtung, dass nach einer Rücklastschrift, zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos oder Rückgabe der Lastschrift, das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

Um dieses wieder zu reaktivieren, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse (E-Mail: gemeindekasse@reichelsheim.de oder Telefonnummer: 06164 508 – 60) in Verbindung.

Entstehen der Gemeinde im Rahmen der Rücklastschrift Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

Wichtige Hinweise für Überweisungen

Anhand der Ihnen mit dem Steuerbescheid oder einem gesonderten Schreiben mitgeteilten Kassen- oder Aktenzeichen können von Ihnen durchgeführten Zahlungen eindeutig zugeordnet werden.