In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim vermehrt Beschwerden über die unrechtmäßige Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Wegen eingegangen. Die Gemeinde weist daher ausdrücklich darauf hin, dass diese Wege primär der Bewirtschaftung von Feldern und Wäldern dienen und für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind.
Die Nutzung dieser Wege mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt stellt klar, dass Verstöße gegen die entsprechenden Durchfahrtsverbote verfolgt und mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können.
Neben der rechtlichen Komponente führt die unbefugte Nutzung oft zu Behinderungen der landwirtschaftlichen Arbeit, zur Gefährdung von Erholungssuchenden sowie zu Schäden am Wegekörper und der Natur.
Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und land- und forstwirtschaftliche Wege nur dann zu befahren, wenn eine ausdrückliche Berechtigung vorliegt. Durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten tragen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bei, Konflikte zu vermeiden und den Schutz unserer Natur- und Wirtschaftsflächen zu gewährleisten.