Gelbe und Rote Karten für die Biotonne
In der Sportwelt sind sie ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Regeln und zur Bewahrung von Fairness. Mit gleicher Zielrichtung werden Gelbe und Rote Karten künftig auch in der Odenwälder Abfallwirtschaft eingesetzt. Dabei geht es speziell um die Verbesserung der inhaltlichen Qualität der Biotonne, die ein zentraler Bestandteil der gesamten Wertstoffsammlung ist.
Neue Bioabfall-Verordnung erfordert mehr Kontrollen
In keiner anderen Abfallfraktion steckt so viel Potential zur Schonung von Klima und Ressourcen wie im Biomüll, wenn dieser zu hochwertigem Kompost verarbeitet wird. Damit dies gelingt, müssen Störstoffe wie Metall und Plastik konsequent aus der Biotonne herausgehalten werden. Diese vermindern nicht nur die Produktqualität, sondern verursachen auch Probleme und Kosten im Verarbeitungsprozess. Deshalb enthält die zum 1. Mai 2025 reformierte Bioabfall-Verordnung strengere Vorgaben zur Reduzierung des Fremdstoffanteils im Biomüll. Nicht zuletzt diese neuen Regelungen geben Anlass für vermehrte, kontinuierliche Kontrollen der zur Leerung bereitgestellten Biotonnen.
Gelbe Karte verwarnt und appelliert
Wer künftig eine Gelbe Karte an seiner Biotonne vorfindet, wird verwarnt und aufgerufen, beim nächsten Mal seinen Bioabfall besser zu trennen. Das bedeutet praktisch:
• Nur organische Küchenabfälle und Speisereste einfüllen
Grünschnitt und Gartenabfälle sind in geringen Mengen zulässig, vornehmlich sollten aber die Grünschnittannahmestellen in den Kommunen genutzt werden. Für nichtorganische Wertstoffe (Leichtverpackungen, Glas, Elektroschrott etc.) gibt es den Gelben Sack und diverse Sammelstellen. Restmüll gehört in die graue Restmülltonne.
• Zum Einwickeln nur Papier und keine anderen Materialien verwenden
Als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnete Kunststofftüten sind aufgrund ihrer langen Verrottungsdauer für die Kompostierung in der mit unserem Biomüll belieferten Anlage nicht geeignet. Verwenden Sie stattdessen Zeitungspapier oder die im Handel erhältlichen Papiertüten für Bioabfall.
Rote Karte bedeutet Ausschluss von der Leerung
Eine Biotonne mit Roter Karte wird aufgrund ihrer festgestellten Fehlbefüllung nicht geleert. Die Rote Karte tritt in der Regel an die Stelle einer zweiten Verwarnung, kann bei eklatantem Missstand in Einzelfällen aber auch direkt „verhängt“ werden. In der Folge bleiben zwei Möglichkeiten:
• Biotonne mit Banderole zur nächsten Restmüllsammlung bereitstellen
Diese Banderole kostet 7,00 € und kann in den Rathäusern gekauft werden.
• Inhalt nachsortieren und bereinigte Biotonne weiterbenutzen
Für den umzufüllenden nichtorganischen Abfall stehen die Restmülltonne oder zukaufbare Restmüllsäcke (ebenfalls in den Rathäusern erhältlich) zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für dieses Vorgehen, das letztlich dazu dient, Gerechtigkeit und Fairness gegenüber allen sich korrekt verhaltenden Nutzern und Gebührenzahlern zu wahren.
Es macht inzwischen fassungslos, was an und auf öffentlichen Parkplätzen und darüber hinaus auch in Wald und Flur so alles an Müll und Unrat zum Vorschein kommt. Vom klassischen Haushalts- und Sperrmüll, über Bauschutt und demontierte Bauteile bis hin zu Farbeimern, Altreifen und sonstigen schadstoffbelasteten Rückständen ist nahezu alles dabei.
Und die Dreistigkeit kennt inzwischen kaum noch Grenzen. Sie ist Ausdruck von rücksichtslosem Verhalten, Missachtung von Umwelt und Natur und von Gleichgültigkeit gegenüber bestehenden Regeln. Nicht zuletzt werden Kosten von einzelnen Müllverursachern auf die Allgemeinheit abgeladen, sei es über höhere Grundsteuern oder Müllgebühren.
Kontrollen und Schutzmaßnahmen stoßen an Grenzen
Der Ruf nach stärkeren Kontrollen und drastischen Strafen liegt auf der Hand. Allein die praktische Umsetzung erweist sich häufig als schwierig oder unmöglich. In unserem Rechtssystem gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Schuld bewiesen ist. Und beweisen heißt: den oder die Täter „auf frischer Tat“ ertappen oder mittels unwiderlegbarer Indizien überführen. Das alles aber ohne in unsere Freiheitsrechte unerlaubterweise einzugreifen. Daran scheitert eine oft propagierte Video-Überwachung im öffentlichen Raum zumeist. Stärkere Vor-Ort-Kontrollen oder bauliche Absperrungen schützen zwar punktuell, verlagern das Problem oft aber nur. Und außerdem stoßen solche Maßnahmen auch an Grenzen der finanziellen Machbarkeit.
Soziale Kontrolle und Zivilcourage sind gefragt
Umso mehr sind wir alle aufgerufen, durch Aufmerksamkeit, soziale Kontrolle und Zivilcourage unseren Beitrag zur Eindämmung dieser Missstände zu leisten. Verdächtige Beobachtungen melden, Autokennzeichen notieren, Tathergänge mit dem Smartphone dokumentieren – all das kann helfen, Tätern auf die Spur zu kommen. Je nach Zeitpunkt und Sachverhalt sollte entweder die Polizei oder die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde kontaktiert werden.
Von mehr Eigeneinsatz wird allerdings abgeraten, um Situationen nicht eskalieren zu lassen und sich oder andere nicht in Gefahr zu bringen. Niemand muss zum selbsternannten „Müll-Sheriff“ werden. Man sollte solchen Straftaten aber auch nicht gleichgültig oder resignierend gegenüberstehen.
Wild abgelagerte Baustellenabfälle nehmen stark zu
Ein Großteil der wilden Müllablagerungen sind keine normalen Haushaltsabfälle, sondern stammen von Kleinbaustellen und Renovierungsarbeiten. Hierbei lässt sich kaum nachvollziehen, ob der Wohnungsbesitzer selbst oder eine von ihm beauftragte Firma zum Sünder wurde. Gelingt es, die Hinterlassenschaften bestimmten Objekten bzw. Adressen zuzuordnen, muss sich der Eigentümer zumindest Rückfragen gefallen lassen. Wer dann keinen Beleg (Rechnung oder Entsorgungsnachweis) seines Dienstleisters vorweisen kann, hat womöglich ein Problem.
Deshalb gilt: Prüfen Sie die Seriosität von Renovierungsangeboten nicht nur im Hinblick auf die fachgerechte Handwerkerleistung. Nehmen Sie auch die ordnungsgemäße Abfallentsorgung in den Blick.
Das Phänomen ist nicht neu, aber es wächst sich leider aus: immer öfter und immer mehr landen Altkleidersäcke nicht in den dafür bestimmten Sammelcontainern, sondern werden davor oder daneben abgestellt. Weil die Behälter häufig voll sind und nicht schnell genug geleert bzw. getauscht werden, scheinen das viele für legitim zu halten. Das aber ist ein Trugschluss und stellt rechtlich betrachtet eine illegale Abfallablagerung dar. Oft genug bleibt es auch nicht bei Kleidersäcken und das Umfeld von Wertstoffcontainern entwickelt sich zu einem unansehnlichen Sammelsurium von Hinterlassenschaften bis hin zur wilden Müllhalde mit unangenehmen Begleiterscheinungen.
Schwieriger Verwertungs- und Absatzmarkt
Dass die Leerung bzw. der Austausch von Altkleidercontainern zuweilen stockt, ist Ausdruck eines in Menge und Qualität schwieriger gewordenen Verwertungs- und Absatzmarktes, mit dem die Träger der gemeinnützigen Sammlungen (im Odenwaldkreis das DRK) und deren Partner derzeit zu kämpfen haben. Umso mehr fallen die zusätzlichen Probleme und der damit verbundene Aufwand zur Sauberhaltung an den Sammelcontainerplätzen ins Gewicht, wodurch auch die Kommunen zunehmend gefordert sind.
Letztlich gefährdet diese Fehlentwicklung die Aufrechterhaltung eines in mehrerer Hinsicht bewährten Systems, wie auch das DRK bereits öffentlich kundgetan hat. In der Folge müssten neue kommunale Strukturen geschaffen werden, die mutmaßlich mehr kosten und den Service einschränken würden.
Unsere dringende Bitte an Sie, stützen Sie das DRK-Sammelsystem:
• Packen Sie nur gut erhaltene Kleidung in die Altkleidersäcke.
• Bei entsprechender Qualität ist eine Spende an sozial ausgerichtete Secondhand-Läden eine sinnvolle Alternative (z.B. AWO-Kleiderkammer in Michelstadt, DRK-Modetruhe in Erbach, DRK-Lieblingsstücke in Reichelsheim).
• Zerschlissene oder verschmutzte Textilien gehören weiterhin in die Restmülltonne.
• Stellen Sie keine Altkleidersäcke oder auch andere Behältnisse an vollen Sammelcontainern ab.
• Nehmen Sie Ihre Säcke wieder mit nach Hause und warten Sie, bis der volle Container geleert bzw. getauscht wurde. In aller Regel besteht bei der Entsorgung von Alttextilien keine zeitliche Dringlichkeit.
• Helfen Sie auch durch soziale Kontrolle mit, dass die Sammelplätze sauber bleiben und tragen Sie so zur Aufrechterhaltung der bewährten Sammelstruktur bei.
Lesen Sie hierzu gerne auch die Abfall-Info „Wohin mit Altkleidern und anderen Textilabfällen?“ in unserer Online-Infothek unter www.mzvo.de.
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Weitere Informationen: MZVO-Abfallberatung, Tel. 06063/9319-21. Abfall-Infos: www.mzvo.de