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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

- Flurbereinigungsbehörde –

Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim

Tel.-Nr.: 0611/535-8000, Fax-Nr.: 0611/327605392

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-HP-05-15-95-01-B-0002#013

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Neuwahl des Vorstandes

der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren

Michelstadt-Steinbuch (VF 1595)

Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Michelstadt-Steinbuch notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:

Donnerstag, den 26.06.2025 um 19:00 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus

Am Dalles 4, 64720 Michelstadt

statt.

Gewählt werden vier Mitglieder und deren Stellvertreter für Steinbuch und ein Mitglied und deren Stellvertreter für Steinbach in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.

Bekanntmachung

Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Michelstadt-Steinbuch wird in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Mossautal, Stadt Erbach, Stadt Michelstadt, Gemeinde Reichelsheim, Stadt Bad König und Gemeinde Brombachtal öffentlich bekannt gemacht.

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) oder Bevollmächtigte hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Grundsätzlich können alle Personen gewählt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie müssen am Verfahren nicht beteiligt sein. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Informationen über die Verfahren können auch aus der Internetpräsentation https://hvbg.hessen.de/bodenmanagement/flurbereinigungsverfahren/michelstadt-steinbuch entnommen werden.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Heppenheim, den 22.05.2025

Im Auftrag

gez. B. Uhlig

L.S.

(Verfahrensleitung)