Aufgrund der Bestimmungen des § 26 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. v. m. § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) in ihrer Sitzung am 23. April 2026 die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung in Reichelsheim (Odenwald) und die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortsbeiräten in Beerfurth, Bockenrod, Erzbach, Gersprenz, Gumpen, Klein-Gumpen, Laudenau, Ober-Kainsbach, Ober-Ostern, Rohrbach und Unter-Ostern vom 15. März 2026 beschlossen hat.
Die Klagefrist ist abgelaufen und die Beschlüsse sind rechtskräftig.