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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Der Gemeindewahlleiter informiert

Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Klein-Gumpen

Der bei der Wahl des Ortsbeirats Klein-Gumpen am 14.3.2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG) Heinz Kaffenberger hat sein Mandat zum 2.7.2023 unwiderruflich niedergelegt. Aufgrund des Ergebnisses des Wahlvorschlags der CDU-RWG für die Ortsbeiratswahl Klein-Gumpen stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) den nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Gerd Nicklas, wohnhaft Mergbachstr. 77, als Nachrücker fest.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Klein-Gumpen binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstr. 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 7 Wahlberechtigte unterstützen.

Reichelsheim, 7.7.2023
M a r t i n i
Gemeindewahlleiter