Wenn sich auf einem bewohnten/angeschlossenen Grundstück keine an die Müllabfuhr angeschlossene grüne Biotonne befindet, besteht faktisch eine Befreiung von der Bioabfallsammlung, für die formelle Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Möglich ist eine Befreiung von der Biotonnenpflicht nur auf Basis einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, welche besagt, dass sämtliche kompostierbaren Abfälle (insbesondere organische Küchenabfälle und Speisereste) ordnungsgemäß und schadlos auf dem jeweiligen Grundstück verwertet werden und nichts davon in der Restmülltonne entsorgt wird. Dies setzt eine gärtnerisch genutzte Fläche voraus.
Seit Mai 2025 ist das Müllabfuhrunternehmen angehalten, vermehrt zu kontrollieren, um festzustellen, ob die Biomüllentsorgung ordnungsgemäß vorgenommen wird oder ob Biomüll zweckentfremdet, u. a. in der Restmülltonne entsorgt wird.
Leider zeigen die nach wie vor erheblichen Bioanteile im Restmüll, dass diese ausnahmslose Vorgabe in vielen Fällen nicht konsequent genug eingehalten wird. Das belastet unnötig die Müllgebühren und verbraucht wertvolle Ressourcen.
In der Vergangenheit wurden Befreiungen von der Biotonnenpflicht mehr oder weniger formlos gehandhabt. Für deren Fortbestand benötigen wir im Sinne einer korrekten satzungsgemäßen Umsetzung und einer Bewusstseinsschärfung eine schriftliche Verpflichtungserklärung nach aktuellem Stand.
Wir bitten Sie deshalb darum, ggf. den Vordruck auszufüllen und bis zum 18.07.2025 der Gemeindeverwaltung, Bismarckstr. 43, Zimmer 5, zukommen zu lassen, sofern eine Befreiung gewünscht ist.
Hierbei sollte gesichert sein, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und eine vollumfängliche Eigenkompostierung auf einer ausreichend großen gärtnerisch genutzten Fläche Ihres Grundstückes gewährleistet werden kann. Im Zweifel empfiehlt sich trotz Eigenkompostierung eine 60l Bioabfalltonne, die 3 € im Monat kostet, als Ergänzung. Sie können diese bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Tel. 06164 508-15, bestellen. Die Biotonne wird anschließend durch den Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald zugestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Da wir hier im Auftrag des Müllabfuhrzweckverbandes Odenwald (MZVO) tätig sind, können Sie sich auch direkt dorthin wenden (Tel. 06063 93190 oder info@mzvo.de). Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.mzvo.de