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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

Die Gemeindevertreterin der Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft (CDU-RWG), Frau Judith Lannert, Alter Weg 48, 64385 Reichelsheim, hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sie ist mit meiner Feststellung vom 9.1.2024 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden. Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlags der CDU-RWG für die Gemeindewahl am 14.3.2021 stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) als Nachrückerin in die Gemeindevertretung die Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Sabine Schuldes, Guldenstraße 26, 64385 Reichelsheim, fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Reichelsheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen – vom Tage dieser Bekanntmachung an - Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 69 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reichelsheim, 19.1.2024

W o l f
Gemeindewahlleiter