Bäume und Sträucher zurückschneiden
In dieser Jahreszeit wachsen an vielen Stellen Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen von Anliegergrundstücken in öffentliche Straßen und Gehwege hinein. Dadurch können Fußgänger behindert oder gefährdet werden und müssen teilweise auf die Fahrbahn ausweichen. Manche Pflanzen versperren auch die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen und beeinträchtigen den Fahrzeugverkehr.
Um mögliche Gefahren zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung deshalb alle Grundstücksbesitzer, den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, auszulichten. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümer, die Bäume und Sträucher nicht zurückschneiden, für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden können. Die Vorgaben für Anpflanzungen sind im Hessischen Straßengesetz geregelt. Generell müssen Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden und das sogenannte „Lichtraumprofil“ muss frei gehalten werden. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,50 Meter hoch, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter hoch sein. Außerdem dürfen Pflanzen weder die Sicht auf Verkehrszeichen und Straßennamensschilder verdecken noch die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Reichelsheim
Aus gegebenem Anlass machen wir auszugsweise auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Reichelsheim aufmerksam. Nach § 1 dieser Satzung, ist die Straßenreinigungspflicht der öffentlichen Straßen auf den Eigentümer und Besitzer, bebauter und unbebauter Grundstücke übertragen.
Gegenstand der Reinigungspflicht sind nach § 2 die Fahrbahn einschließlich Radwege, Standspuren, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege, Überwege, Böschungen, Stützmauern u.a. Zu reinigen, soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag.
Der Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung ist in § 6 festgelegt, insbesondere weisen wir hier auf den Absatz 6 hin. Hiernach umfasst die Reinigungspflicht auch die Beseitigung von Gras, Unkraut sowie sonstiger Pflanzen. Der vollständige Text der Straßenreinigungssatzung ist über www.reichelsheim.de (Rathaus/Politik, Satzungen) einsehbar.