Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen kritisch niedrigen Pegelstände in den Gewässern hat die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises eine Allgemeinverfügung erlassen. Seit Samstag, den 18. Juli 2026, ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Kreisgebiet untersagt. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich Montag, den 31. August 2026.
Das Verbot betrifft ausnahmslos alle Bürgerinnen und Bürger sowie explizit auch Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke direkt an Oberflächengewässer grenzen. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkannen).
Die Untere Wasserbehörde des Odenwaldkreises weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Entnahmeverbot als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de hinterlegt und kann dort am schnellsten über das Suchfeld mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ abgerufen werden.
Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Beachtung dieser dringenden Maßnahme zum Schutz unserer Umwelt.