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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 32/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) weist darauf hin, dass am 15.08.2025 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

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Grundbesitzabgaben 3. Quartal 2025 (Grundsteuer, Wassergeld, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhrgebühr)

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Gewerbesteuer Vorauszahlung 3. Quartal 2025

Wir bitten Sie die Zahlung der vorgenannten Steuern so rechtzeitig zu veranlassen, dass unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Es wurden Ihnen für das Veranlagungsjahr 2025 neue Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt. Bitte denken Sie daran, dass evtl. erteilte Daueraufträge bei Ihrer Bank den neuen Fälligkeitsbeträgen angepasst werden müssen.

Bitte geben Sie unbedingt das korrekte Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen. Diese werden Ihrem Kassenzeichen spätestens mit der öffentlichen Abgabenmahnung automatisch belastet.

Für periodische wiederkehrende Geldleistungen erfolgt vor Fälligkeit keine persönliche Zahlungserinnerung.

Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18:00 Uhr) telefonisch zur Verfügung:

Gemeindekasse Reichelsheim, Tel.: 06164-508-61, 06164-508-46 oder 06164-508-18.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

-Gemeindekasse-