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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 33/2026
Aus der Verwaltung
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E-Scooter? Nur mit Plan! – Was technisch und rechtlich stimmen muss

Im Rahmen der Präventionskampagne des Polizeipräsidiums Südhessen informiert die Gemeinde Reichelsheim in einer Beitragsreihe über die sichere und verkehrssichere Nutzung von E-Scootern. Nachdem im ersten Teil die Verhaltensregeln im Straßenverkehr im Mittelpunkt standen, beleuchtet der zweite Teil die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die ein E-Scooter erfüllen muss, um legal auf öffentlichen Straßen genutzt werden zu dürfen.

E-Scooter gelten rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge und sind zwar zulassungsfrei – das bedeutet jedoch keineswegs, dass sie ohne Voraussetzungen gefahren werden dürfen. Damit der Fahrspaß ungetrübt bleibt, müssen die gesetzlichen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) eingehalten werden.

Die wichtigsten technischen und rechtlichen Punkte im Überblick:

  • Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h: Bauartbedingt dürfen E-Scooter in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschreiten.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Versicherung: Ein E-Scooter darf nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn er über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt über eine gültige Versicherungsplakette (Klebepflicht hinten am Fahrzeug).
  • Wichtige Kennzeichnung (Typenschild): Jedes zugelassene Fahrzeug muss ein gut sichtbares Typenschild besitzen. Darauf müssen folgende Angaben enthalten sein:
    • Typ / Modell und Herstellerangaben
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • ABE-Nummer
    • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (max. 20 km/h)
    • Baujahr
  • Finger weg vom Tuning! Das nachträgliche Manipulieren der Software oder Mechanik zur Steigerung der Höchstgeschwindigkeit ist strengstens untersagt und hat schwerwiegende Konsequenzen. Wer seinen E-Scooter tunt, verliert umgehend die Betriebserlaubnis sowie den Versicherungsschutz. Zudem machen sich Personen, die Anleitungen zum Tuning verbreiten oder durchführen, unter Umständen strafbar. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie strafrechtliche Konsequenzen.