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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

-Flurbereinigungsbehörde-

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Tel.: 0611 535 8000

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

2-HP-05-08-94-01-B-0006#008

Flurbereinigungsverfahren Mossautal - Ober-Mossau, Az.: F 894

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und

Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren F 894 Mossautal - Ober-Mossau wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum FlurbG vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der jeweils geltenden Fassung geladen.

Beteiligte sind gemäß § 10 FlurbG

-

die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren (Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke),

-

alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken, die vom Verfahren betroffenen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände,

-

die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben (Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet gemäß § 56 FlurbG).

I. Offenlegung der Unterlagen

Der Flurbereinigungsplan von Mossautal - Ober-Mossau liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten mit seinen Bestandteilen:

am Montag

den 16. September 2024

von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

am Dienstag

den 17. September 2024

von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und

von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

am Mittwoch

den 18. September 2024

von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und

von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

im Rathaus Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, Sitzungszimmer im ersten OG aus.

Für Auskünfte über die Abfindung und für Erläuterung der Unterlagen sind während dieser Zeiten Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend. Auf Wunsch wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen mit.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG wird geladen am

Donnerstag, den 19. September 2024 um 10 Uhr im Rathaus Ortsstraße 124, 64756 Mossautal, Sitzungssaal im ersten OG.

Im Anhörungstermin erhalten die Beteiligten Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen des Flurbereinigungsverfahrens zu äußern.

Dieser Termin dient vorrangig zur Anhörung und Aufnahme der Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan. Die Teilnahme an dem Termin ist freigestellt.

Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, diese muss beglaubigt sein.

Nutzen Sie bitte, die für die Flurbereinigung notwendige Vorlage, diese finden Sie bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F894. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

III. Veröffentlichung

Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Ladung zum Anhörungstermin werden in der Gemeinde Mossautal, der Gemeinde Reichelsheim, der Gemeinde Wald-Michelbach, der Gemeinde Grasellenbach und der Gemeinde Fürth und in den Städten Michelstadt, Erbach, Oberzent öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus ist die Bekanntgabe bei Downloads unter Flurbereinigungsplan über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F894 abrufbar.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan F 894 Mossautal - Ober-Mossau steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu.

Neben dem nach § 59 Abs. 2 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes in einem Anhörungstermin vorzubringenden Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan kann auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Amt für Bodenmanagement oder sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkung.

V. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder unter https://hvbg.hessen.de/verfahren-nach-dem-flurbereinigungsgesetz-afb-heppenheim.

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Heppenheim, den 23.07.2024
(LS)
Im Auftrag
gez. Uhlig
(Verfahrensleitung)