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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Gemeindevertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Anette Eck, Waldstraße 25, 64385 Reichelsheim, hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sie ist mit meiner Feststellung am 21.08.2024 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, Frau Petra Willige-Friedrich, hat auf ihre Anwartschaft gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als nächste Nachrückerin in die Gemeindevertretung die Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, mit Wirkung vom 21.08.2024, Frau Maria Keindl, Küfersweg 20, 64385 Reichelsheim, fest.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Reichelsheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen – vom Tage dieser Bekanntmachung an - Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 69 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reichelsheim, 30.08.2024

W o l f

Gemeindewahlleiter