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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Die bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 6 - Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG

lfd. Nr. 11, Frau Simone Lohbrunner hat mit Schreiben vom 10.08.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 11.08.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) nachrückt:

Nr. 6 – Christlich Demokratische Union Deutschlands-Reichelsheimer Wähler-Gemeinschaft, CDU-RWG

lfd. Nr. 21, Herr Dieter Gräber, Reichelsheim (Odenwald), 1693 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Steffen Wolf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reichelsheim, 17.08.2026

Der Gemeindewahlleiter der

Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

Wahlamt

Bismarckstraße 43

64385 Reichelsheim