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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 37/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Reichelsheim (Odenwald)

Die Gemeindevertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Ingrid Rummel, Die Alme 8, 64385 Reichelsheim, hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sie ist mit meiner Feststellung am 27.08.2024 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Gemäß § 34 Abs. 3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als nächste Nachrückerin in die Gemeindevertretung die Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, mit Wirkung vom 27.08.2024, Frau Silke Örtlin, Talstraße 79, 64385 Reichelsheim, fest.

Die Gemeindevertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Julia Rummel, Die Alme 8, 64385 Reichelsheim, hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sie ist mit meiner Feststellung am 27.08.2024 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber für dieses Mandat, mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, Herr Hans-Jürgen Wickenhöfer ist gemäß § 65 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als ehrenamtlicher Beigeordneter der Gemeinde Reichelsheim gehindert, dieses Mandat anzutreten. Gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 2 (KWG) bleibt Herr Hans-Jürgen Wickenhöfer unberücksichtigt, da er auf seine Anwartschaft verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 (KWG) stelle ich als nächsten Nachrücker in die Gemeindevertretung den Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, mit Wirkung vom 28.08.2024, Herrn Oliver Friedrich, Am Morsberg 7, 64385 Reichelsheim, fest. Dieser hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Er ist mit meiner Feststellung am 06.09.2024 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber für dieses Mandat mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, Herr Franz Hübner, bleibt gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 2 (KWG) unberücksichtigt, da er auf seine Anwartschaft verzichtet hat.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber für dieses Mandat mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD, Herr Helmut Block, bleibt gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 3 (KWG) unberücksichtigt, da dieser im Jahre 2021 verstorben ist.

Somit ist der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) erschöpft und der Sitz bleibt gemäß § 34 Abs. 1 (KWG) unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung vermindert sich für die restliche Wahlzeit entsprechend von 31 auf 30 Gemeindevertreter.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Reichelsheim binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen – vom Tage dieser Bekanntmachung an - Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 69 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Reichelsheim, 13.09.2024
W o l f
Gemeindewahlleiter