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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Keine Annahme von Fallobst auf den Grünschnittsammelplätzen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf den Grünschnittsammelplätzen kein Fallobst angenommen wird. Dessen Verarbeitung (auch als Beimischung) ist auf unserer Zentralkompostierungsanlage in Kirchbrombach nicht möglich. Die dortigen Maschinen sind ausschließlich auf die Herstellung von hochwertiger Komposterde aus Grünschnitt ausgerichtet und ihre Einsatzmöglichkeiten deshalb beschränkt.

Obst gehört wie andere Bioabfälle aus der Küche in die grüne Biotonne. Größere Fallobstmengen werden je nach Verwertbarkeit und Kapazität von regionalen Keltereien angenommen. Darüber hinaus ist es am einfachsten, das Obst an Ort und Stelle zu belassen - denn letztlich gilt: die Natur regelt vieles von selbst.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da: MZVO-Abfallberatung, Tel. 06063 9319-21, weitere Infos unter www.mzvo.de