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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 39/2022
Amtlicher Teil
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Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Ober-Kainsbach

Der bei der Wahl des Ortsbeirats Ober-Kainsbach am 14.03.2021 gewählte Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Kurt Friedrich hat sein Mandat zum 20.09.2022 aus gesundheitlichen Gründen unwiderruflich niedergelegt. Aufgrund des Ergebnisses des Wahlvorschlags der SPD für die Ortsbeiratswahl Ober-Kainsbach stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Nina Anlauf, wohnhaft Talstr. 23, als Nachrückerin fest.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Ober-Kainsbach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstr. 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Reichelsheim, 30.09.2022

M a r t i n i

Gemeindewahlleiter