Die 13 Reichelsheimer Jagdgenossenschaften machen aus gegebenen Anlässen erneut darauf aufmerksam, dass land- und forstwirtschaftliche Wege in der Gesamtgemeinde grundsätzlich für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt sind. Lediglich die betroffenen Land- und Forstwirte dürfen zur Bewirtschaftung oder anderer Nutzung solche Wege befahren. Die Bevölkerung und alle weiteren fahrzeugführende Personen haben diese Vorgaben zu beachten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.