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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Zuschüsse der Gemeinde Reichelsheim im Rahmen der Jugend- und Vereinsförderung

Alle Vereine und Organisationen mit Sitz in Reichelsheim können im Jahr 2024 auf Antrag einen monatlichen Zuschuss von max. 0,50 Euro für jeden Jugendlichen ab Jahrgang 2006, der regelmäßig ehrenamtlich betreut wird, erhalten.

Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn der unterschriebene Antrag bis spätestens zum 30.6.2024 beim Gemeindevorstand, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim, mit folgenden Angaben vorliegt:

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Namen und Geburtsdaten der Jugendlichen, für die der Zuschuss beantragt wird

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Bankverbindung mit Angabe der IBAN des Vereins

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Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer einer Kontaktperson des Vereins

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Bestätigung, dass die Jugendlichen, für die der Zuschuss beantragt wird, auch tatsächlich regelmäßig ehrenamtlich betreut werden

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Unterschrift des Vereinsvorstandes.

Stichtag zur Feststellung der Voraussetzungen ist der 1.1.2024, d. h., der Zuschuss kann nur für Jugendliche beantragt werden, die an diesem Tag die Fördervoraussetzungen erfüllen. Die übermittelten Daten der Kinder werden zur Ermittlung der Förderfähigkeit benötigt und im Anschluss vernichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im 3. Quartal 2024.

Darüber hinaus können alle Vereine mit Sitz in Reichelsheim bei investiven Maßnahmen auf Antrag einen Zuschuss von 10 % der Investitionssumme erhalten.