Im Hinblick auf die stattfindende Europawahl am 9.6.2024 weisen wir nochmals darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister über Familienname, Vornamen und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen erteilen darf. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden!
Es besteht die Möglichkeit, die Übermittlung der Daten an die vorgenannten Gruppen sperren zu lassen. Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50. Anträge finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Reichelsheim unter der Rubrik „Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim“.