In den nächsten Tagen werden die Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren) direkt von unserem Rechenzentrum verschickt. Mehrfachzusendungen sind daher nicht auszuschließen.
Bitte kontrollieren Sie die Bescheide auf ihre Richtigkeit:
Prüfen Sie, ob die Grundsteuerveranlagung vorhanden und der Messbetrag korrekt ist! Durch die neue digitalisierte Zusendung der Daten nach der Grundsteuerreform per ELSTER sind zahlreiche Zurechnungen nicht oder fehlerhaft übermittelt worden. Wir sind bemüht, im Laufe des Jahres noch alle fehlenden Zurechnungen, teils auch Eigentümerwechsel, zügig nachzubearbeiten.
Viele Grundsteuerveranlagungen sind neu, z. B. die Grundsteuer-B-Veranlagungen für die Wohnbebauung der landwirtschaftlichen Betriebe. In diesen Fällen haben wir bereits erteilte SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen) in evtl. neue Kassenzeichen übernommen. Bitte prüfen Sie anhand jedes einzelnen Bescheides, ob die SEPA-Mandate korrekt und in Ihrem Sinne zugeordnet wurden. Falls auf einem Bescheid der Vermerk zur Abbuchung fehlt, liegt für Sie das entsprechende Formular auf unserer Homepage unter www.reichelsheim.de/Rathaus/Formulare bereit.
Prüfen Sie bitte die Anzahl und Art Ihrer Müllgefäße und auch die korrekte Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren inkl. der Niederschlagswassergebühr.
Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich an Frau Sabine Lein (06164 508-23) oder Herrn Stefan Müller (06164 508-28) oder schreiben Sie uns eine Mail an sabine.lein@reichelsheim.de. Wir bitten, längere Bearbeitungszeiten zu entschuldigen.
Bei Fragen zur neuen Grundsteuerberechnung verweisen wir zunächst auf die Ausführungen (FAQ Grundsteuer) auf unserer Homepage www.reichelsheim.de.