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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Meldebehörde übermittelt gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname

2. Vornamen

3. derzeitige Anschrift

Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)).

Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50 oder 06164 508-12.

Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen.

Den Online-Antrag finden Sie auch auf www.reichelsheim.de unter der Rubrik „Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim“.