Titel Logo
Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Alle an den Weihnachtsmärkten im Gemeindegebiet teilnehmenden Vereine, Institutionen und Privatpersonen, die hierfür noch kein vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) schriftlich angezeigt haben, wollen dies bitte dem Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Anzeigeformular per Fax an 06164/508-33 bzw. per E-Mail an gemeinde@reichelsheim.de mitteilen. Den Antrag erhalten Sie entweder in Zimmer 12 der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download.