Alle an den Weihnachtsmärkten im Gemeindegebiet teilnehmenden Vereine, Institutionen und Privatpersonen, die hierfür noch kein vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) schriftlich angezeigt haben, wollen dies bitte dem Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Anzeigeformular per Fax an 06164/508-33 bzw. per E-Mail an gemeinde@reichelsheim.de mitteilen. Den Antrag erhalten Sie entweder in Zimmer 12 der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download.