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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil
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Weihnachtsmärkte 2022 in Reichelsheim und Ortsteilen - Gaststättenrecht

Alle an den Weihnachtsmärkten im Gemeindegebiet teilnehmenden Vereine, Institutionen und Privatpersonen, die hierfür noch kein vorübergehendes Gaststättengewerbe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) schriftlich angezeigt haben, wollen dies bitte dem Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim unverzüglich auf dem dafür vorgesehenen Anzeigeformular per Fax an 06164/508-33 bzw. per E-Mail an gemeinde@reichelsheim.de mitteilen. Den Antrag erhalten Sie entweder in Zimmer 12 der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download.