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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 46/2025
Ortsgerichte
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Ortsgerichte

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihre im Ortsgerichtsgesetz festgelegten Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Die Ortsgerichte sind hauptsächlich zuständig für:

  • Beglaubigung von Unterschriften, z.B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen,
  • Herstellung und Beglaubigung der Abschriften z.B. von Urkunden,
  • Schätzung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Nachlasssicherungen und
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen an das Nachlassgericht.

Für das Gebiet der Gemeinde Reichelsheim sind drei Ortsgerichte eingerichtet:

  • Ortsgericht Reichelsheim I - Kerngemeinde Reichelsheim, Erzbach, Frohnhofen, Gumpen, Klein-Gumpen, Laudenau, Ober-Ostern, Rohrbach, Unter-Ostern
  • Ortsgericht Reichelsheim II - Beerfurth, Bockenrod, Gersprenz
  • Ortsgericht Reichelsheim III - Ober-Kainsbach

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft. Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts zu Ehrenbeamten ernannt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen u.a. nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.

Für die Amtshandlungen werden grundsätzlich Gebühren auf gesetzlicher Grundlage nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich bei Beendigung des Dienstgeschäfts in bar zu zahlen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.

Mit Ausnahme des Ortsgerichts Reichelsheim I sind keine festen Sprechstunden eingerichtet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweils zuständigen Ortsgericht.

Ortsgericht Reichelsheim I

Sprechzeit grundsätzlich donnerstags 16:00 bis 18:00 Uhr,

im Rathaus, Bismarckstraße 43, Zimmer 4.

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Gerd Hübner

Telefon: 06164 508-0 oder 508-11

E-Mail: ortsgericht@reichelsheim.de

Geschäftsräume und Adresse: Bismarckstraße 43,

64385 Reichelsheim

Ortsgericht Reichelsheim II

Ortsgerichtsvorsteherin: Frau Sybille Hanke

Mobil: 0172 62 36 954

E-Mail: shanke@gmx.net

Geschäftsräume und Adresse: Burgviertel 6,

64385 Reichelsheim

Ortsgericht Reichelsheim III

Ortsgerichtsvorsteher: Herr Karl Schmidt

Telefon: 06164-912226

Geschäftsräume und Adresse: Talstraße 12,

64385 Reichelsheim