Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihre im Ortsgerichtsgesetz festgelegten Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Die Ortsgerichte sind hauptsächlich zuständig für:
Für das Gebiet der Gemeinde Reichelsheim sind drei Ortsgerichte eingerichtet:
Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft. Die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts zu Ehrenbeamten ernannt.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen u.a. nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.
Für die Amtshandlungen werden grundsätzlich Gebühren auf gesetzlicher Grundlage nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebühren sind grundsätzlich bei Beendigung des Dienstgeschäfts in bar zu zahlen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.
Mit Ausnahme des Ortsgerichts Reichelsheim I sind keine festen Sprechstunden eingerichtet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweils zuständigen Ortsgericht.
Ortsgericht Reichelsheim I
Sprechzeit grundsätzlich donnerstags 16:00 bis 18:00 Uhr,
im Rathaus, Bismarckstraße 43, Zimmer 4.
Ortsgerichtsvorsteher: Herr Gerd Hübner
Telefon: 06164 508-0 oder 508-11
E-Mail: ortsgericht@reichelsheim.de
Geschäftsräume und Adresse: Bismarckstraße 43,
64385 Reichelsheim
Ortsgericht Reichelsheim II
Ortsgerichtsvorsteherin: Frau Sybille Hanke
Mobil: 0172 62 36 954
E-Mail: shanke@gmx.net
Geschäftsräume und Adresse: Burgviertel 6,
64385 Reichelsheim
Ortsgericht Reichelsheim III
Ortsgerichtsvorsteher: Herr Karl Schmidt
Telefon: 06164-912226
Geschäftsräume und Adresse: Talstraße 12,
64385 Reichelsheim