Die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2022 Zahlungen für folgende Steuern fällig geworden sind:
| - | Grundbesitzabgaben 4. Quartal 2022 (Grundsteuer, Wassergeld, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhrgebühr) |
| - | Gewerbesteuer Vorauszahlung 4. Quartal 2022 |
Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der vorgenannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch gem. § 19 (5) VwVG öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) zu entrichten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Damit Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir, nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren.
Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage www.reichelsheim.de oder direkt auf der Gemeindekasse.
Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
Gemeindekasse Reichelsheim, Tel. 06164/508-18 oder 06164/508-46.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
-Gemeindekasse-