Titel Logo
Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Nach § 58c des Soldatengesetzes (SG) in Verbindung mit § 4 der zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,

2. Vornamen,

3. Gegenwärtige Anschrift.

Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet.

Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprechen (§ 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)). Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508 50 oder 06164 508 12.

Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen.

Den Online-Antrag finden Sie auch auf www.reichelsheim.de unter der Rubrik „Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim“.