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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 47/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Im Hinblick auf die stattfindende Bundestagswahl am 23.2.2025 weisen wir nochmals darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskünfte aus dem Melderegister über Familienname, Vornamen und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten an Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen erteilen darf. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden!

Es besteht die Möglichkeit, die Übermittlung der Daten an die vorgenannten Gruppen sperren zu lassen. Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50 oder 06164 508-12.

Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen.

Den Online-Antrag finden Sie auch auf www.reichelsheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik – Digitales Rathaus – Online-Dienste.