Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf
das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde
Reichelsheim (Odenwald)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) sowie der §§ 1, 2, 3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) am 24.11.2022 folgende
1. Änderung der Satzung
über die Erhebung einer Steuer
auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
im Gebiet der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
vom 04.10.2012 beschlossen:
Artikel 1
§ 4 (Steuersätze) erhält folgende Fassung:
| (1) | Die Steuer beträgt | ||
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| zu § 2 a): | ||
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| je angefangenem Kalendermonat und Apparat | ||
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| 1. | für Apparate mit Gewinnmöglichkeit | 18 v. H. der Bruttokasse, |
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| 2. | für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit | 5 v. H. der Bruttokasse. |
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| 3. | Sofern ein Apparat ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den Nachweis nach § 7 Absatz 4 ermöglicht, verfügt, beträgt die Steuer | |
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| bei Aufstellung in Spielhallen | 40 Euro, |
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| bei Aufstellung in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten | 20 Euro. |
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| zu § 2 b): | ||
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| je angefangenem Quadratmeter und Kalendermonat
| 25 Euro. | |
| (2) | In den Fällen, in denen die Bruttokasse nach § 3 Ziff. 1 nicht nachgewiesen wird, schätzt der Gemeindevorstand die Bruttokasse. |
Artikel 2
Diese Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Vorschriften eingehalten wurden.
Reichelsheim, 25.11.2022
Mt
DER GEMEINDEVORSTAND
Stefan L o p i n s k y
Bürgermeister