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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

8. Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung der Gemeinde Reichelsheim vom 19.09.1990

über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Reichelsheim

Aufgrund von § 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert am 20. August 2021 (BGBl. I 3932) und § 31 ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 25.06.2020 (GVBl S. 436) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 07.05.2020 (GVBl. S. 318), § 1 ff des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim in ihrer Sitzung am 24.11.2022 nachstehende

8. Änderung der Gebührensatzung

zur Satzung der Gemeinde Reichelsheim über

die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Reichelsheim

beschlossen.

Artikel 1

§ 1 (3) erhält folgende Fassung:

(3) Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt für das Einzelkind einer Familie bzw. einer/eines alleinerziehenden Erziehungsberechtigten:

in einer Kinderkrippe

in einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Diese Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt.

Reichelsheim, den 24.11.2022

DER GEMEINDEVORSTAND

(Lopinsky) Bürgermeister