Öffentliche Bekanntmachung des Wahltermins für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) in 2026
Die Wahlzeit des amtierenden Bürgermeisters der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) endet mit Ablauf des 20. Dezember 2026.
Nach § 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (Direktwahl).
Nach den Vorschriften des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird der Wahltag und der Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl durch die Gemeindevertretung bestimmt.
Gemäß § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) mache ich hiermit bekannt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) in ihrer Sitzung am 27. August 2025 gemäß § 42 KWG bestimmt hat, dass die Wahl (Direktwahl) der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) und eine etwa notwendig werdende Stichwahl an folgenden Tagen stattfinden:
| Tag der Wahl: | Sonntag, der 28. Juni 2026 |
| Tag der Stichwahl: | Sonntag, der 19. Juli 2026. |