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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Mitteilung des Einwohnermeldeamtes

Nach § 58c SG i.V.m. § 4 der 2. BMeldDÜV übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,

2. Vornamen,

3. Gegenwärtige Anschrift.

Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet.

Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprechen (§ 36 Abs. 2 BMG). Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50.

Anträge finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Reichelsheim unter der Rubrik „Online-Dienste der Gemeinde Reichelsheim“.