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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Teilaufhebung des Bebauungsplanes RH 19.2 „In der Stried“ für den Geltungsbereich der geplanten Änderung

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes RH 19.7 „In der Stried“ durch Änderung des Bebauungsplanes RH 19 für den Geltungsbereich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichelsheim hat in ihrer Sitzung am 14.11.2023 die Teilaufhebung des Bebauungsplanes RH 19.2 „In der Stried“ und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes RH 19.7 „In der Stried“ für diesen Geltungsbereich beschlossen. Der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Eigentümer des bestehenden Netto-Lebensmittelmarktes plant nach dem Teilabbruch des Marktes eine Neuaufstellung des Marktes mit einer größeren Bruttogeschoßfläche von 1.416 m².

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans RH 19.7 „In der Stried“ werden folgende Hauptplanungsziele verfolgt:

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Sondergebiet Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 Pkt. 2 BauNVO

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Änderung der Bruttogeschossfläche und der Verkaufsfläche

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Festsetzungen zur Grünordnung und zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und Ausgleichsmaßnahmen

Bebauungspläne sind gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für den Geltungsbereich wurde im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Reichelsheim die Festsetzung Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel getroffen. Somit wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan RH 19.7 „In der Stried“ die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes gewahrt.

Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes RH 19 „In der Stried“ erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Geltungsbereich befindet sich im Gemeindegebiet der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gelegen an der Sudetenstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Reichelsheim, in der Flur 10, die Flurstück-Nr. 157/1, 156, 155. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5.234 m². Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

Die Fläche des Grundstückes Flur 10, Flurstück 157/2 der Gemarkung Reichelsheim bleibt von der Änderung unberührt, hier gilt der Bebauungsplan RH 19.2 „In der Stried“ mit seinen Festsetzungen weiterbestehen.

Reichelsheim, den 15.12.2023

GEMEINDE REICHELSHEIM

Stefan Lopinsky

Bürgermeister